Es hat fast jeder schon einmal erlebt: einen Wimpernschlag und schon ist der Unfall passiert.
Für einen reibungslosen Ablauf erhalten Sie nachfolgend einige wichtige Hinweise.
Als Geschädigter gilt für Sie:
- Sie dürfen Ihre Werkstatt frei wählen. Keine Versicherung darf Ihnen die Werkstatt vorschreiben.
- Sie dürfen selbst einen unabhängigen Gutachter auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners beauftragen. Es gilt allerdings zu beachten, dass bei Schäden bis zu 1.000,-€ vielen Versicherungen auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht. Im Zweifel sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Sie dürfen einen Anwalt mit der Abwicklung Ihres Schadens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Gerne empfehlen wir Ihnen bei Bedarf unseren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
- Geschädigte haben Anspruch auf die Erstattung aller entstandenen Kosten. Dies beinhaltet auch Gutachter- und anfallende Anwaltskosten.
In jedem Fall gilt: Sie sollten uns bei einem Unfall kontaktieren, so können Sie sich der bestmöglichen Abwicklung Ihres Schadens sicher sein. Weitere Informationen finden Sie unter www.sig-gutachten.de