Unfallservice

Es hat fast jeder schon einmal erlebt: einen Wimpernschlag und schon ist der Unfall passiert.

Für einen reibungslosen Ablauf erhalten Sie nachfolgend einige wichtige Hinweise.

Als Geschädigter gilt für Sie:

  • Sie dürfen Ihre Werkstatt frei wählen. Keine Versicherung darf Ihnen die Werkstatt vorschreiben.

 

  • Sie dürfen selbst einen unabhängigen Gutachter auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners beauftragen. Es gilt allerdings zu beachten, dass bei Schäden bis zu 1.000,-€ vielen Versicherungen auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht. Im Zweifel sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

  • Sie dürfen einen Anwalt mit der Abwicklung Ihres Schadens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Gerne empfehlen wir Ihnen bei Bedarf unseren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

 

  • Geschädigte haben Anspruch auf die Erstattung aller entstandenen Kosten. Dies beinhaltet auch Gutachter- und anfallende Anwaltskosten.

 

In jedem Fall gilt: Sie sollten uns bei einem Unfall kontaktieren, so können Sie sich der bestmöglichen Abwicklung Ihres Schadens sicher sein. Weitere Informationen finden Sie unter www.sig-gutachten.de

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